Befristung
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bedarf zu ihrer Wirksamkeit aber zwingend der Schriftform. Anderenfalls gilt der Arbeitsvertrag als unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen.
Inhalte
Im Rahmen des Arbeitsvertrages werden die Inhalte der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer festgelegt. Hierbei darf grundsätzlich alles vereinbart werden, was nicht den gesetzlichen Bestimmungen widerspricht bzw. diese untergräbt. Sofern der Arbeitsvertrag einzelne Regelungen (bspw. Kündigungsfristen) nicht enthält, werden die gesetzlichen Regelungen ergänzend hinzugezogen.
Kündigung
Der Arbeitsvertrag kann sowohl vom Arbeitgeber als auch von der Arbeitnehmerin/vom Arbeitnehmer unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Liegt ein wichtiger Grund vor, ist die Kündigung des Arbeitsvertrages im Ausnahmefall auch fristlos möglich.
Schriftform
Der Abschluss eines Arbeitsvertrages muss – anders als die Beendigung des Arbeitsverhältnisses – nicht schriftlich erfolgen. Vor dem Hintergrund der Transparenz der vereinbarten Inhalte des Vertrages ist die schriftliche Ausfertigung des Vertrages aber zu empfehlen.