Betriebsratsschulungen

Arbeitsrecht Teil 1, 2 & 3

Ein gutes Grundlagenwissen ist unerlässlich für die Arbeit eines jeden Betriebsratsmitgliedes, damit das Wissen bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen kompetent, sicher und effektiv angewandt werden kann. Diese Fähigkeiten werden durch unsere Seminare praxisnah vermittelt. Sie erhalten bspw. zu den Themenbereichen Arbeitsvertrag, Abmahnung, Befristung, Kündigung und Weisungsrecht des Arbeitgebers den nötigen Input, um Ihre tägliche Betriebsratsarbeit fachgerecht erledigen zu können. Im Rahmen unserer Seminare wird den Teilnehmern intensiv der Einstieg in das Arbeitsrecht mit hohem Praxis-Bezug leicht gemacht. Die praxisbezogene Präsentation der ausgewählten Themen hilft im Hinblick auf arbeitsrechtliche Schwierigkeiten für die betriebliche Praxis interessengerechte Lösungen zu entwickeln.

Betriebsverfassungsrecht Teil 1, 2 & 3

Mit unseren Seminaren wird das Fundament für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit gelegt. Wir vermitteln die Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes, damit der Anfang gelingt und die Basis für weiteres Wissen geschaffen wird. Ein unkomplizierter praxisbezogener Einstieg in das Betriebsverfassungsrecht wird anhand ausgewählter Beispiele und mit Praxis-Tipps und typischen Problemstellungen aus dem Alltag von Betriebsräten vermittelt. Sie erhalten einen praxisbezogenen Eindruck von Ihrem Aufgabenfeld als Mitglied eines Betriebsrates, erlernen die Grundlagen der Mitbestimmung und die Organisation der Betriebsratsarbeit. Durch gut verständliche Wissensvermittlung ist es Ihnen durch das durch unsere Seminare vermittelte und erlernte Basiswissen möglich, innerbetriebliche Problemstellungen zu erfassen und entsprechend zu handeln.

Kosten

Unsere Seminare zum Arbeitsrecht Teil 1-3 sowie Betriebsverfassungsrecht Teil 1-3 vermitteln notwendige Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 VI BetrVG. Die Freistellung der Mitglieder des Betriebsrats erfolgt auf Beschluss des Betriebsrats. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers richtet sich nach der Regelung des § 40 BetrVG. Die Preise unserer Seminare übermitteln wir Ihnen auf gern Anfrage.