Aufhebungsvertrag

Abwicklungsvertrag

Anders als beim Aufhebungsvertrag setzt ein Abwicklungsvertrag voraus, dass der Arbeitgeber bereits eine Kündigung ausgesprochen hat. Erst im Anschluss daran treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer dann eine Vereinbarung über die Folgen der Kündigung, indem die Parteien das Arbeitsverhältnis abwickeln. Die Abwicklungsvereinbarung bewirkt also keine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, sondern regelt lediglich die Folgen der Kündigung, indem die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer bspw. gegen Zahlung einer Abfindung darauf verzichtet, Kündigungsschutzklage gegen den Arbeitgeber zu erheben.

Begriff

Ein Aufhebungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer, die bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgelöst wird. Während der Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis einvernehmlich begründet, löst der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einverständnis wieder auf.

Rechtsschutz

Sofern eine Kündigungsandrohung seitens des Arbeitgebers vorliegt und die Parteien daraufhin in Verhandlungen in einen Aufhebungsvertrag eintreten, liegt grundsätzlich ein Versicherungsfall vor. Sofern eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, ist diese dann verpflichtet, die mit dem Aufhebungsvertrag verbundenen Rechtsanwaltsgebühren zu tragen, ähnlich wie wenn eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers tatsächlich ausgesprochen worden wäre.

Sperrzeit

Sofern der Arbeitgeber vor der Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages eine betriebsbedingte Kündigung in Aussicht gestellt hat und der Abschluss eines Aufhebungsvertrages demnach vor dem Hintergrund vereinbart wurde, um eine solche Kündigung zu umgehen, ist als Folge davon in der Regel keine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld zu erwarten. Dafür bedarf es aber u.a. einer Klarstellung dieser Umstände im Rahmen des Inhalts des Aufhebungsvertrages.

Vorteile

Die Vorteile der Parteien im Hinblick auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages liegen darin, dass im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine vollumfängliche und klare Regelung zwischen den Parteien getroffen werden kann. Bei dem Ausspruch einer Kündigung mit der Folge eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht mit ungewissem Ausgang wäre dies hingegen nicht der Fall. Diese unklare Situation für beide Parteien vermeidet der Abschluss eines Aufhebungsvertrages.