Recht interessant
Anspruch
Ein Anspruch einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Zahlung einer Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Nicht selten ist der Arbeitgeber aber unter bestimmten Umständen zur Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes bereit.
Brutto-Betrag
Bei der Abfindungssumme handelt es sich um einen Bruttobetrag, der zu versteuern ist. Sozialabgaben, d.h. Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen hingegen nicht an.
Fälligkeit
Treffen die Arbeitsvertragsparteien keine spezielle Vereinbarung ist die Zahlung der Abfindung mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses fällig.
Höhe
Die Höhe einer möglichen Abfindungssumme orientiert sich in der Regel an der Ausgangssituation der Parteien im Hinblick auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Zur Berechnung der Höhe wird auf dieser Basis dann häufig eine Summe in Höhe eines halben bis eines ganzen Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungszeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers herangezogen. Diese Berechnungsgrundlage ist aber für die Parteien keinesfalls bindend.